Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Dachau ist bemüht, seine Internetangebote im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.landratsamt-dachau.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den entsprechenden Rechtsvorschriften teilweise vereinbar. Die Angebote, die derzeit nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden sukzessive entsprechend angepasst.
Teilbereiche, die aktuell zum Teil noch nicht barrierefrei sind:
Einige PDF-Dokumente können leider nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.03.2026 erstellt und am 23.03.2026 zuletzt überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Feedback und die Mitteilung etwaiger Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können über nachfolgenden Kontakt erfolgen. Ebenso können Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einholen:
Staatliches Schulamt im Landkreis Dachau
Rudolf-Diesel-Str. 20 / II
85221 Dachau
Telefon: 08131 74-1485
E-Mail: schulamt@lra-dah.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Zuständige Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html